FARBPIGMENTE
SO-STRONG™ Blau/1
Nettogewicht = 56 g
Farbpigment für Polyurethane
Art.-Nr.: 09292-004-000012

inkl. MwSt.
Auf Lager: Versand innerhalb von 1 bis 2 Werktagen
Großmengen anfragen
Sie haben Fragen zu diesem Artikel?
?
Information
Produktsicherheit
SO-STRONG™ sind flüssige Farben, die jedem Polyurethankautschuk, -Gießharz oder -Schaum (jedoch nicht Silikonkautschuk) und auch Epoxidharzen von Smooth-On hinzugefügt werden können. Sie werden verwendet, um eine Vielzahl verschiedenster Farbeffekte bei den unterschiedlichsten Materialanwendungen zu erzeugen. SO-STRONG™ Farben sind hochkonzentriert und bieten ausgezeichnete Dispersion und Farbbeständigkeit. Schon geringe Mengen genügen, um eine verhältnismäßig große Menge flüssigen Polyurethanmaterials einzufärben. Je mehr hinzugefügt wird, desto kräftiger der Farbeffekt. Die empfohlene Zugabemenge liegt zwischen 0,1 % und 3 % des Gesamtgewichts des Polyurethans bzw. Epoxids. Eine Überdosierung kann zu Vernetzungsstörungen (Inhibition) führen. Falls zum ersten Mal ein Material eingefärbt wird, ist es empfehlenswert, zunächst nur wenige Tropfen einer kleineren Menge Material hinzuzufügen, um das Resultat zu begutachten. Farbstoffe (transluzent): Schwarz, Braun, Gelb, Grün, Orange, Rot und Blau. Farbpigmente (opak): Weiß und Hautfarbe (fleshtone).
Hersteller:
Smooth-On Inc.
5600 Lower Macungie Road
Macungie, PA 18062
https://smooth-on.com

Gesundheitsgefahr (GHS08)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2,2'-Oxydiethanol; Diethylenglykol
Gefahrguthinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.