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Verpackungsgesetz

Mit dem seit 2019 geltenden Verpackungsgesetz (VerpackG) wird die Wiederverwertung von Verpackungsabfällen noch stärker vorangetrieben. Das Gesetz richtet sich an alle Hersteller und Händler, die in ihrem Arbeitsalltag Verpackungen verwenden. 

1. Verpackungsregister
Wir sind gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) dazu verpflichtet, die Verpackungen unserer Produkte, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Dazu sind wir bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter der Registrierungsnummer DE5397169306682 registriert.

2. Systembeteiligung
Unsere Verpackungen sind bei dem Dualen System „Interseroh“ lizenziert, um eine ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung zu gewährleisten. Über das Duale System werden die Verpackungen, nach Entsorgung durch den Endverbraucher, einem fachgerechten Recycling zugeführt. Dadurch wird eine ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen sichergestellt. 

3. Hinweis auf Rücknahme und Recyling
Gemäß dem Verpackungsgesetz sind wir verpflichtet, sämtliche Verpackungen unserer Produkte, die beim Endverbraucher anfallen, zurückzunehmen und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. Diese Verpackungen können kostenfrei über die öffentlichen Sammelsysteme (z. B. Gelber Sack, Wertstoffhof) entsorgt werden.